Territorialprinzip (1965)
Siehe auch die Jahre 1963 1966 1969 1975 1979 1985
Ausdruck des Pj., der die Organisation, Planung und Leitung der Wirtschaft betrifft. Durch die 1958 durchgeführte Reorganisation der Wirtschaft sollte u.a. das T. stärker zur Geltung kommen. Das T. bedeutet, daß die Örtlichen Räte (Bezirke) die ihnen unterstellte Örtliche Wirtschaft unter Ausnutzung aller örtlichen Reserven (Ressourcen) maximal zu entwickeln haben. In der Folge kam es jedoch bald zu Spannungen mit den Verwaltungsstellen der „zentralgeleiteten“ Wirtschaft. Daraufhin sprach man seit Anfang 1961 von der Notwendigkeit einer „komplex-territorialen“ Planung (komplexe Planung), wodurch die Bereiche der zentralverwalteten und der örtlich verwalteten Wirtschaft besser koordiniert werden sollten. Offensichtlich haben auch diese Bemühungen keine befriedigenden Ergebnisse gehabt, denn seit dem 17. Plenum des ZK der SED (Okt. 1962) wird wieder die Notwendigkeit einer einheitlichen zentralen Leitung der Wirtschaft, besonders der Industrie, betont. Anfang 1964 wurde amtlich erklärt: „Das T. wird durch die Organe der Staatlichen ➝Plankommission in den Bezirken und den Plankommissionen bei den Räten der Bezirke mit verwirklicht.“
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 430
| Territoriale Verwaltung | A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z | Terrorismus |