DDR von A-Z, Band 1965

Verlöbnis (1965)

 

 

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1966 1969


 

Das V. ist nach sozialistischer Anschauung ein rein tatsächliches, auf Brauch und Sitte beruhendes Verhältnis unter den Verlobten. Rechtliche Beziehungen werden dadurch nicht begründet (Oberstes Gericht, Urteil vom 28. 5. 1959, „Neue Justiz“, 1959, S. 575). Die Vorschriften der §§ 1298 bis 1302 BGB sind deshalb „als den Prinzipien der Verfassung und dem Wesen der Ehe widersprechend“ nicht mehr anwendbar.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 450


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.