DDR von A-Z, Band 1965
Verlöbnis (1965)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1966 1969
Das V. ist nach sozialistischer Anschauung ein rein tatsächliches, auf Brauch und Sitte beruhendes Verhältnis unter den Verlobten. Rechtliche Beziehungen werden dadurch nicht begründet (Oberstes Gericht, Urteil vom 28. 5. 1959, „Neue Justiz“, 1959, S. 575). Die Vorschriften der §§ 1298 bis 1302 BGB sind deshalb „als den Prinzipien der Verfassung und dem Wesen der Ehe widersprechend“ nicht mehr anwendbar.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 450