Währungsgebiet (1965)
Siehe auch die Jahre 1966 1969
In den technischen Vereinbarungen zwischen Institutionen der BRD und der SBZ wird zur Bezeichnung der geographischen Geltungsbereiche dieser Abkommen zur Vermeidung von politischen Begriffen der neutrale Terminus „Währungsgebiet“ gebraucht. Dabei werden die BRD (einschließlich Berlin West) als „W. der DM West“ und die SBZ und der Sowjetsektor Berlins als „W. der DM Ost“ bezeichnet. Besondere Bedeutung haben diese Begriffe im Interzonenhandel, der im Interzonenhandelsabkommen als Handel zwischen den beiden genannten Währungsgebieten bezeichnet wird, und im Rahmen des innerdeutschen Zahlungsverkehrs. Die finanziellen Transaktionen zwischen den beiden W. obliegen der Deutschen Bundesbank und der sowjetzonalen Deutschen ➝Notenbank.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 468