ADN (1966)
Siehe auch:
- Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst (ADN): 1985
Abk. für Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst. Im Okt. 1946 als GmbH gegründetes, angeblich unabhängiges Nachrichtenbüro, aber unter entscheidendem Einfluß der SED. Seit 1950 besitzt ADN das Nachrichtenmonopol, ist seit dem 1. 5. 1953 offiziell „staatliche Institution“ und unterliegt dem Weisungsrecht des Ministerpräsidenten, das durch das Presseamt beim Vorsitzenden des Ministerrats ausgeübt wird. ADN treibt nach den täglichen Weisungen aus dem ZK der SED eine einseitige Nachrichtenpolitik. Er unterhält Redaktionen in allen Bezirkshauptstädten und ständige Korrespondenten in 26 Hauptstädten der Welt. In den nichtkommun. Ländern sind diese Korrespondenten auch als Spitzel tätig. (Presse, Parteipresse der SED, Spitzelwesen)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 12