Alkoholismus (1966)
Siehe auch:
- Alkoholismus: 1965
A. gilt als eine der Hauptursachen der Kriminalität. Nach sowjetzonalen Angaben ist seit 1962 der Anteil der unter Alkoholeinfluß begangenen Straftaten ständig gestiegen. Besonders scharf wird der Alkoholgenuß während der Arbeitszeit kritisiert, da er die Arbeitsproduktivität störe und häufig Gesetzesverletzungen zur Folge habe. Der Kampf gegen den Alkohol sei daher Aufgabe aller gesellschaftlichen Kräfte. Als Maßnahmen gegen Alkoholmißbrauch werden verstärkte Aufklärungsarbeit, höhere Preise für alkoholische Getränke und Verbot der Werbung für hochprozentigen Alkohol gefordert. Nach einer VO vom 22. 9. 1962 (GBl. II, S. 684) gehören die Kosten für ärztliche Behandlung und Beförderung bei Alkohol[S. 22]mißbrauch nicht zu den Leistungen der Sozialversicherung und sind daher vom Betroffenen selbst zu tragen.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 21–22
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