DDR von A-Z, Band 1966

Altguthaben-Ablösungsanleihe (1966)

 

 

Siehe auch:


 

Die A. wird lt. Anordnung vom 23. 9. 1948 (ZVOB1. 1948, S. 475) in Höhe der Beträge ausgegeben, die bei der Umwertung der Altguthaben festgestellt werden. Die jährliche Verzinsung beträgt 3 v. H., beginnend mit dem 1. 1. 1949. Tilgung in 25 gleichen Jahresbeträgen ab 2. Januar 1959. Für die Veräußerung und Verpfändung der Anteilrechte gilt eine Sperrfrist bis 31. 12. 1954. Personen, die die SBZ ohne Genehmigung verlassen haben oder verlassen, können Ansprüche aus Anteilrechten an der A. nicht geltend machen.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 22


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.