DDR von A-Z, Band 1966

Arbeitsgruppe zur Verfolgung von Aggressionshandlungen (1966)

 

 

Siehe auch das Jahr 1965


 

Durch Beschluß des Präsidiums des Ministerrates vom 22. 10. 1962 (GBl. II, S.

 

751) wurde beim Generalstaatsanwalt der DDR die A. gebildet. Sie soll, „gestützt auf die Charta der Vereinten Nationen, die friedensgefährdenden direkten oder indirekten Aggressionshandlungen gegen die DDR erfassen und die Voraussetzungen für deren systematische Ahndung schaffen“. Aus dieser dehnbaren Formulierung wird klar, daß die Bildung der A. nichts weiter als eine propagandistische Abwehrmaß[S. 33]nahme gegen die Tätigkeit der bereits 1961 durch die westdeutschen Landes justizminister errichteten „Zentralen Erfassungsstelle Salzgitter“ sein soll. Mit Hilfe der A. will das Zonenregime seinen weltweiten, zäh geführten Haß- und Lügenfeldzug gegen die BRD völkerrechtlich und mit friedenskämpferischen Vorwänden abstützen. Gleichzeitig soll die A., indem sie stets neue westliche Aggressionshandlungen (Aggression) entdeckt, eine völkerrechtliche Rechtfertigung für die Errichtung der Mauer und des Sperrgebietes liefern.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 32–33


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.