DDR von A-Z, Band 1966
Bauaktiv (1966)
Siehe auch:
Institutionen bei den Ständigen Kommissionen für Bauwesen der Städte und Gemeinden, denen in ihrem Bereich Funktionen der Staatlichen ➝Bauaufsicht Kreisbauämter — übertragen sind. Diese Funktionen betreffen nicht nur bauanzeigepflichtige Baumaßnahmen, sondern auch Vorsorgemaßnahmen zur Verhütung von Bauschäden. Die B. sollen sowohl öffentliche als auch private Bauten in regelmäßigen Abständen überprüfen. Die B. geben Gutachten über die Dringlichkeit von Instandsetzungsarbeiten ab. Mitgl. der B. sollen — neben Abgeordneten — Baufachleute verschiedener Fachrichtungen sein. (Wohnungswesen)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 59
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