DDR von A-Z, Band 1966

Bauaktiv (1966)

 

 

Siehe auch:


 

Institutionen bei den Ständigen Kommissionen für Bauwesen der Städte und Gemeinden, denen in ihrem Bereich Funktionen der Staatlichen ➝Bauaufsicht Kreisbauämter — übertragen sind. Diese Funktionen betreffen nicht nur bauanzeigepflichtige Baumaßnahmen, sondern auch Vorsorgemaßnahmen zur Verhütung von Bauschäden. Die B. sollen sowohl öffentliche als auch private Bauten in regelmäßigen Abständen überprüfen. Die B. geben Gutachten über die Dringlichkeit von Instandsetzungsarbeiten ab. Mitgl. der B. sollen — neben Abgeordneten — Baufachleute verschiedener Fachrichtungen sein. (Wohnungswesen)


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 59


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.