DDR von A-Z, Band 1966

Bezirksdirektionen für den Kraftverkehr (BDK) (1966)

 

 

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979


 

Den Räten der Bezirke unterstellte „staatliche“ Institutionen, die den gesamten privaten und gewerblichen Güter- und Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen und Gespannen lenken und kontrollieren. Bei den BDK ist für jeden Gütertransport über mehr als 50 km eine Genehmigung einzuholen. Zur Sicherstellung der Rückladungen bestehen an vielen Orten Lkw-Meldestellen, die den BDK unterstellt sind. Die „volkseigenen“ Kraftfahrbetriebe (Kraftverkehr) und die „volkseigenen“ Kraftfahrzeug-Instandsetzungsbetriebe sind ebenfalls den BDK unterstellt. Die BDK sind an die Weisungen der für ihren Bezirk zuständigen Transportausschüsse gebunden. (Verkehr, Spedition)


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 85


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.