Bezirksdirektionen für den Kraftverkehr (BDK) (1966)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979
Den Räten der Bezirke unterstellte „staatliche“ Institutionen, die den gesamten privaten und gewerblichen Güter- und Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen und Gespannen lenken und kontrollieren. Bei den BDK ist für jeden Gütertransport über mehr als 50 km eine Genehmigung einzuholen. Zur Sicherstellung der Rückladungen bestehen an vielen Orten Lkw-Meldestellen, die den BDK unterstellt sind. Die „volkseigenen“ Kraftfahrbetriebe (Kraftverkehr) und die „volkseigenen“ Kraftfahrzeug-Instandsetzungsbetriebe sind ebenfalls den BDK unterstellt. Die BDK sind an die Weisungen der für ihren Bezirk zuständigen Transportausschüsse gebunden. (Verkehr, Spedition)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 85
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