Deutscher Turn- und Sportbund (DTSB) (1966)
Siehe auch:
Am 27./28. 4. 1957 als Nachfolger des Deutschen Sportausschusses gegründete Massenorganisation, der alle Sportler unmittelbar angehören. Wie es in dem Statut heißt, vereinigt der DTSB „die auf dem Territorium der DDR bestehenden Sportorganisationen zu einer einheitlichen demokratischen Organisation“.
Der DTSB gliedert sich in a) Bezirks-, [S. 108]Kreis- und Grundorganisationen sowie die noch bestehenden vier Sportvereinigungen (Sport); b) 32 Sportverbände, wie die Fachausschüsse der einzelnen Sportarten genannt werden. Nach dem auch hier gültigen Prinzip des demokratischen Zentralismus werden alle Organe „gewählt“ und unterliegen den Weisungen der übergeordneten Leitungen. In diesen Leitungen dürfen nur „Bürger der DDR tätig sein, die für die Stärkung und Festigung der Arbeiter-und-Bauern-Macht wirken und am sozialistischen Aufbau teilnehmen“. Präsident ist Manfred ➝Ewald.
Wie der Bundesgerichtshof festgestellt hat, ist „der DTSB eine von der SED gelenkte Massenorganisation, die ihre sog. gesamtdeutsche Arbeit im Rahmen der SED-Gesamtorganisation für Westarbeit betreibt“ (BGH, Beschl. vom 14. 3. 1961 — ROW 1961 S. 253).
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 107–108
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