Familienzusammenführung (1966)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1969 1975
Alle Bemühungen westlicher Stellen, vor allem des Deutschen Roten Kreuzes, die durch die Errichtung der Mauer in Berlin am 13. 8. 1961 getrennten Familien wieder zusammenzuführen, blieben zunächst erfolglos. Die sowjetzonalen Behörden lehnten anfangs alle Ausreiseanträge unter Hinweis auf den „bevorstehenden Abschluß des Friedensvertrages“ ab. Erst Anfang 1962 durften einige ältere Menschen zu ihren Angehörigen im Westen übersiedeln. Seit August 1962 nahm die Zahl der Übersiedlungen in die Bundesrepublik stark zu. Nach amtlichen Feststellungen sind seit dem 1. 7. 1962 bis Ende 1964 64.292 Personen, davon etwa 90 v. H. über 65 Jahre alt, legal nach dem Westen übergesiedelt. Arbeitsfähigen Menschen und Kindern wird bisher grundsätzlich immer noch die Ausreise verweigert. So warten noch immer zahlreiche getrennt lebende Eheleute und Kinder auf F. (Kinder, Zusammenführung mit Eltern)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 134