Frauenausschüsse (1966)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979
Am 8. 1. 1952 durch Beschluß des Politbüros der SED eingeführt. F. bestehen in allen größeren Industriebetrieben, bei den VEG und LPG und in der staatlichen Verwaltung. Den F. wird ein Mitspracherecht in der betrieblichen Sozialbetreuung der Frauen zugestanden; hauptsächlich sollen sie an der „Erziehung der Arbeiterinnen zu sozialistischen Bewußtsein“ mitwirken, die Frauen zur Übernahme „verantwortlicher Funktionen im Betrieb sowie in der Partei- bzw. Gewerkschaftsarbeit“ bewegen und ihnen erklären, „wie sie durch fachliche und gesellschaftliche Qualifizierung zur notwendigen Steigerung der Arbeitsproduktivität beitragen können“. Die F. wurden zunächst von den BPO des SED angeleitet. Nach einem Beschluß des FDGB vom Febr. 1965 wurden sie in Organe der Gewerkschaft umgewandelt. Seitdem bestehen in allen Betrieben, die weibliche Arbeitskräfte beschäftigen, F. bei den Betriebsgewerkschaftsleitungen. Sie haben die Rechte und Pflichten einer Kommission. (Gleichberechtigung der Frau, Frauenarbeit)
Literaturangaben
- Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 152