DDR von A-Z, Band 1966

Gebietsplanung (1966)

 

 

Siehe auch das Jahr 1969


 

Planung für die einzelnen Verwaltungsgebiete der SBZ (Bezirke, Kreise, Stadtkreise). Die G. ist eine Folgeplanung auf der Basis zentraler Pläne (Volkswirtschaftsplan, Perspektivplan). Ihre Aufgabe ist es, die zur Durchführung des zentralen Planes im örtlichen Bereich erforderlichen Arbeitskräfte, Wohnungen, Versorgungseinrichtungen (Energie, Wasser, Straßen, Verkehrsmittel, Einzelhandelsverkaufsstellen, Schulen usw.) zu planen und bereitzustellen. Auch die Beschaffung von Grund und Boden und Baukapazitäten gehören zur G. in diesem Sinne. Zuständig sind die Räte der Bezirke.

 

Für die Grundsatzfragen der G. ist der Ministerrat zuständig, zum Beispiel für die Standortverteilung der Produktivkräfte im Gesamtraum der SBZ, für die Direktiven zur Ausarbeitung von sogen. „Gebietsprogrammen“ und Programmen zum Bau von Wohnstädten und Stadtzentren der Großstädte, ferner für die Koordinierung der von den Räten der Bezirke vorgelegten Vorschläge der G. in ihrem Territorium.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 159


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.