Grundrente (1966)
Siehe auch die Jahre 1965 1969 1975 1979
Sie baut auf dem land- und forstwirtschaftlich genutzten Boden, dem Bergwerksboden und dem städtischen Baugrund auf. Mit Verstaatlichung von Grund und Boden im Zuge der revolutionären Veränderung der Eigentumsverhältnisse entfielen die wesentlichen Voraussetzungen für die G., die damit aber nicht restlos aufgehoben wurde. So bestehen in der genossenschaftlich-sozialistischen Landwirtschaft die ökonomischen Bedingungen hierzu noch in der Form der Differentialrente, die nach den Quellen ihrer Entstehung in I und II unterschieden wird.
Die Differentialrente I ist ein zusätzliches [S. 184]Reineinkommen aus der unterschiedlichen Bodenfruchtbarkeit bzw. günstiger Lage zum Absatzmarkt, während die Differentialrente II als Ergebnis der Intensivierung der Landwirtschaft zu werten ist. Diese Trennung ist für das System der ökonomischen Hebel, das augenblicklich die Wirtschaft der SBZ beherrscht (Neues ökonomisches System), von Bedeutung. In der Praxis wird sich aber die Trennung der Differentialrente wohl kaum der einen oder anderen zurechnen lassen.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 183–184