DDR von A-Z, Band 1966

Grundschule (1966)

 

 

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965


 

Ab 1. 9. 1946 für alle Kinder obligatorische, achtklassige Schule. Nach § 1 des „Gesetzes über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der DDR“ vom 2. Dez. 1959 besteht für die „zehnklassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule“ allgemeine Schulpflicht. Im § 8 des Bildungsgesetzes vom 25. Febr. 1965 wird diese Bestimmung dahingehend eingeschränkt, daß in „bestimmten Fällen“ diese Oberschulbildung in den Einrichtungen der Berufsausbildung oder der Aus- und Weiterbildung der Werktätigen beendet werden kann. (Schule, Erziehungs- und Bildungswesen)


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 184


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.