DDR von A-Z, Band 1966
Grundschule (1966)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965
Ab 1. 9. 1946 für alle Kinder obligatorische, achtklassige Schule. Nach § 1 des „Gesetzes über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der DDR“ vom 2. Dez. 1959 besteht für die „zehnklassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule“ allgemeine Schulpflicht. Im § 8 des Bildungsgesetzes vom 25. Febr. 1965 wird diese Bestimmung dahingehend eingeschränkt, daß in „bestimmten Fällen“ diese Oberschulbildung in den Einrichtungen der Berufsausbildung oder der Aus- und Weiterbildung der Werktätigen beendet werden kann. (Schule, Erziehungs- und Bildungswesen)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 184
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