DDR von A-Z, Band 1966
Handelsökonomische Räte (1966)
Siehe auch:
- Handelsökonomischer Rat: 1969
Die HR. bestehen bei allen Großhandelsgesellschaften und setzen sich aus Vertretern der örtlichen Staatsorgane Konsumgenossenschaften, HO, Gewerkschaften, Produktions- und Einzelhandelsbetrieben zusammen. Sie sollen den unmittelbaren Einfluß der Käufer auf die Tätigkeit der Großhandelsgesellschaften zur Überwindung der Schwierigkeiten in der Versorgung dokumentieren und erlangen im Neuen ökon. System größere Bedeutung.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 190
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