DDR von A-Z, Band 1966

Horte (1966)

 

 

Siehe auch:


 

Nach dem „Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens“ (1959) sind die H., die vom Direktor oder Schulleiter politisch und pädagogisch geleitet werden, zu einem festen Bestandteil der allgemeinbildenden Schule geworden. Aufgenommen werden Schüler des 1. bis 9. Schuljahres. Anfangs waren sie ausschließlich Stätten zur Betreuung der Kinder werktätiger Mütter, heute stellen sie eine wichtige Form der Ganztagserziehung (Tagesschule) dar. Neben ausgebildeten Horterziehern, Lehrern und ehrenamtlichen Helfern sorgen die Pionierorganisation und die FDJ für eine entsprechende Freizeitgestaltung.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 202


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.