Ingenieurkonto (1966)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965
Seit 1954 nach sowjet. Vorbild eingeführte Einrichtung in „volkseigenen“ Industrie- und Konstruktionsbetrieben, die im Zusammenhang mit dem Erfindungs- und Vorschlagswesen steht. Ein I. war ein Vertrag zwischen einem Betriebsangehörigen, der sich zu einer termingebundenen technisch-schöpferischen Leistung, und einem Betrieb, der sich zu einer Abgeltung dieser Leistung verpflichtet. Ein I. war also eine Selbstverpflichtung, die auch kollektiv erfolgen kann. Auch Arbeiter konnten I.-Inhaber sein.
Die Bezeichnung I. wurde Mitte 1963 im Zusammenhang mit der Neuregelung des Erfindungs- und Vorschlagswesens geändert in „Neuerervereinbarung“. Seitdem wird angestrebt, solche Vereinbarungen nicht mehr nur mit Einzelpersonen, sondern mit „sozialistischen Kollektiven“ von Ingenieuren, Technikern, Meistern usw. abzuschließen.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 211
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