Jugendarzt (1966)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1969 1975 1979
Schon nach 1950 traten Bestrebungen hervor, eine besondere medizinische Fachrichtung des J. abzugrenzen. Damit sollten die sozialhygienischen Erfordernisse des Kindes- und Jugendalters erfüllt werden. Der „Perspektivplan“ von 1958 (Gesundheitswesen) entschied, „die gesundheitliche Betreuung der Kinder und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr sollte Aufgabe der Kinderärzte werden“. Seit Anfang 1965 wird die „Qualifikation“ eines J. durch „postgraduelle Ausbildung“ von Fachärzten der Sozialhygiene oder der Kinderheilkunde erreicht (Ärzte), d.h. durch einjährige geregelte Weiterbildung in Lehrgängen der Akademie für Ärztl. Fortbildung und in Dispensaires. Aufgabe des J. ist die Tätigkeit in der „Prophylaxe“, im Schulgesundheitsdienst, in Heimen und Tagesstätten („J. und Kinderhygieniker“). Auf je 4.000–6.000 Kinder und Jugendliche soll 1 J. gerechnet werden; der Bedarf wird auf 900 J. bemessen. Jugendpsychiater, Jugendzahnarzt u.ä. Gruppen werden auf entsprechende Weise „postgraduell“ ausgebildet (Jugendgesundheitspflege), anders dagegen der Sportarzt.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 223
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