Kinderkrippen (1966)
Siehe auch:
- Kinderkrippe, Kindergarten: 1985
K. dienen der Unterbringung von Kindern im Alter bis zu 3 J. über Tag oder für die ganze Arbeitswoche. Ebenso wie Kindergärten (für 3- bis 6- jährige) sollen sie die berufstätigen und studierenden Mütter von der Sorge um die Kinder entlasten und damit für Erwerbsarbeit, selbst in Schichtarbeit, verfügbar machen (Arbeitspolitik, Frauenarbeit). Nach Eigentümern unterschieden, gibt es drei Gruppen von K.: die von Staat und Gemeinden, Betrieben und Religionsgemeinschaften unterhaltenen K. 1964 gab es 2.686 staatl. und kommunale K., 486 Betriebsk. u. 7 K. der Religionsgemeinschaften mit insgesamt 109.205 betreuten Kindern. Die Zahl der Saison-K. betrug 1.309 mit 16.208 Plätzen. Die dem Ministerium für Gesundheitswesen unterstehenden K. gehören fortan zu den Einrichtungen der Vorschulerziehung (§ 10 des Bildungsgesetzes vom 25. Febr. 1965).
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 238
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