DDR von A-Z, Band 1966

Kinderkrippen (1966)

 

 

Siehe auch:


 

K. dienen der Unterbringung von Kindern im Alter bis zu 3 J. über Tag oder für die ganze Arbeitswoche. Ebenso wie Kindergärten (für 3- bis 6- jährige) sollen sie die berufstätigen und studierenden Mütter von der Sorge um die Kinder entlasten und damit für Erwerbsarbeit, selbst in Schichtarbeit, verfügbar machen (Arbeitspolitik, Frauenarbeit). Nach Eigentümern unterschieden, gibt es drei Gruppen von K.: die von Staat und Gemeinden, Betrieben und Religionsgemeinschaften unterhaltenen K. 1964 gab es 2.686 staatl. und kommunale K., 486 Betriebsk. u. 7 K. der Religionsgemeinschaften mit insgesamt 109.205 betreuten Kindern. Die Zahl der Saison-K. betrug 1.309 mit 16.208 Plätzen. Die dem Ministerium für Gesundheitswesen unterstehenden K. gehören fortan zu den Einrichtungen der Vorschulerziehung (§ 10 des Bildungsgesetzes vom 25. Febr. 1965).


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 238


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.