Klassenjustiz (1966)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965
Begriff der Gesellschaftswissenschaft, wonach die Justiz in der freien Welt ein Mittel der herrschenden Klasse ist, „das schaffende Volk auszubeuten“. „Der Staatsanwalt, nach außen hin bekleidet mit dem Mantel der ‚Gerechtigkeit‘ und der ‚Unparteilichkeit‘, wird zu einem das Gesetz verachtenden Büttel der herrschenden Minderheit, sobald das Regime bedroht ist, dem er dient“ (Mels[S. 244]heimer in: „Neue Justiz“ 1952, S. 204). Diese K. sieht man in der SBZ als überwunden an: „Die Einheit von werktätigem Volk und Rechtspflege ist in der DDR nicht nur durch die Gemeinsamkeit des Ziels, sondern auch dadurch gewährleistet, daß die Organe der Rechtspflege an der Lösung der Probleme des werktätigen Volkes beim Aufbau des Sozialismus aktiv mitwirken. … Indem unsere sozialistische Rechtspflege zum Anliegen und zur Aufgabe des ganzen Volkes wird, entwickeln wir die sozialistische Rechtsordnung der DDR immer mehr zum nationalen Vorbild wahrer Gerechtigkeit und Humanität“ (Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963).
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 243–244