DDR von A-Z, Band 1966

Kommissionen (1966)

 

 

Siehe auch:


 

In nichtkommun. Staaten sind K. Fachausschüsse oder öffentliche Stellen, die zeitlich oder fachlich begrenzte Sonderaufgaben erfüllen sollen. Derartige K. gibt es in der SBZ für bestimmte Überprüfungen und Umgestaltungen in Verwaltung und Wirtschaft und im Bereich der „Volksvertretungen“ aller Ebenen und Parteien usw., bes. der SED. — Daneben gibt es K., die ständig, und zwar nicht nur beratend, arbeiten: höchste Parteiorgane der SED, ordentliche Behörden und Ständige K. der örtlichen Volksvertretungen. Im Regierungs- und Verwaltungsapparat gibt es ebenso ständige Stellen, die als K. bezeichnet werden.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 248


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.