DDR von A-Z, Band 1966
Kommissionen (1966)
Siehe auch:
In nichtkommun. Staaten sind K. Fachausschüsse oder öffentliche Stellen, die zeitlich oder fachlich begrenzte Sonderaufgaben erfüllen sollen. Derartige K. gibt es in der SBZ für bestimmte Überprüfungen und Umgestaltungen in Verwaltung und Wirtschaft und im Bereich der „Volksvertretungen“ aller Ebenen und Parteien usw., bes. der SED. — Daneben gibt es K., die ständig, und zwar nicht nur beratend, arbeiten: höchste Parteiorgane der SED, ordentliche Behörden und Ständige K. der örtlichen Volksvertretungen. Im Regierungs- und Verwaltungsapparat gibt es ebenso ständige Stellen, die als K. bezeichnet werden.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 248
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