Kontrollkommission (1966)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979
Die „Zentrale Kommission für Staatliche Kontrolle“ (ZKSK) war als „Kontrollorgan des Ministerrates“ im Jahre 1952 aus der „Zentralen Kontrollkommission“ hervorgegangen und bestand bis zum 15. 5. 1963. Sie sollte die Durchführung der Gesetze, Beschlüsse, Erlasse und VO der zentralen Staatsorgane kontrollieren, sich „auf die Beseitigung der Ursachen jeder Art von Verschleuderung und Vergeudung von Staatsgeldern und Volksvermögen“ konzentrieren und einen energischen Kampf gegen die Verletzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, Bürokratismus, politische Sorglosigkeit, Subjektivismus, Schlendrian, Unordnung und Sektierertum führen. Der Vors., der Stellv., die Mitgl., die Bevollmächtigten und die Beauftragten der K. hatten das Recht, verbindliche Weisungen zu erteilen sowie von den Leitern der zuständigen Organe die Durchführung von Disziplinarverfahren oder die Einleitung eines Ordnungsstrafverfahrens verpflichtend zu verlangen, wenn sie feststellten, daß Beschlüsse der SED, welche die staatliche Tätigkeit betrafen, Gesetze, Beschlüsse, Erlasse oder VO der zentralen Staatsorgane mißachtet, die Staatsdisziplin verletzt oder Schlendrian und Bürokratismus geduldet wurden. Mit der durch den Ministerrat am 13. 5. 1963 verfügten Auflösung der K. (GBl. II, S. 261) gingen deren Befugnisse auf die Arbeiter-und-Bauern-Inspektion über.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 252