Kraftfahrzeugkennzeichen, Polizeiliche (1966)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1969 1975 1979 1985
Die PK. sind weiße Schilder mit schwarzer Beschriftung: zwei Buchstaben und eine vierziffrige Nummer. Je zwei Ziffern der Nummer sind der besseren Lesbarkeit halber durch einen Strich getrennt. Beispiel: RB 12-78. Der erste Buchstabe des PK. ist der Kennbuchstabe für den Bezirk; der zweite Buchstabe kennzeichnet die Nummernserie (da man mit einer vierziffrigen Nummer nur 9.999 Fahrzeuge kennzeichnen kann). Die ersten Buchstaben haben folgende Bedeutung:

Verschiedentlich sind in letzter Zeit Kfz.-Kennzeichen mit drei Buchstaben vor der vierziffrigen Nummer beobachtet worden. Wahrscheinlich handelt es sich dabei um Bezirke mit verhältnismäßig hohem Kfz.-Bestand, wobei ein Buchstabe nicht mehr ausreicht.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 256
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