DDR von A-Z, Band 1966

Kraftfahrzeugkennzeichen, Polizeiliche (1966)

 

 

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1969 1975 1979 1985


 

Die PK. sind weiße Schilder mit schwarzer Beschriftung: zwei Buchstaben und eine vierziffrige Nummer. Je zwei Ziffern der Nummer sind der besseren Lesbarkeit halber durch einen Strich getrennt. Beispiel: RB 12-78. Der erste Buchstabe des PK. ist der Kennbuchstabe für den Bezirk; der zweite Buchstabe kennzeichnet die Nummernserie (da man mit einer vierziffrigen Nummer nur 9.999 Fahrzeuge kennzeichnen kann). Die ersten Buchstaben haben folgende Bedeutung:

 

 

Verschiedentlich sind in letzter Zeit Kfz.-Kennzeichen mit drei Buchstaben vor der vierziffrigen Nummer beobachtet worden. Wahrscheinlich handelt es sich dabei um Bezirke mit verhältnismäßig hohem Kfz.-Bestand, wobei ein Buchstabe nicht mehr ausreicht.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 256


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.