DDR von A-Z, Band 1966

Kraftfahrzeugsteuer (1966)

 

 

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1969 1975 1979


 

Grundlage für die Erhebung der K. ist die VO über die K. vom 16. 11. 1961 (GBl. II, S. 505). Die Besteuerungsgrundlagen sind der Hubraum [S. 257](Pkw, Zwei- und Dreiradkraftfahrzeuge), die Höchstbremsleistung (Zugmaschinen) und das Eigengewicht (alle übrigen Fahrzeuge). Der heute gültige Steuersatz (seit 1. 4. 1949) beträgt bei Pkw DM Ost 18,–, bei Zwei- und Dreiradkraftfahrzeugen DM Ost 12,– je angefangene 100 cm³ Hubraum, DM Ost 10,– je angefangene 10 PS Höchstbremsleistung bzw. DM Ost 45,– je angefangene 200 kg Eigengewicht bis zum Eigengewicht von 2.400 kg und DM Ost 15,– je 200 kg für das 2.400 kg übersteigende Gewicht.

 

Die K. ist seit 1951 eine Gemeindesteuer. Sie wird von den zentralen Finanzorganen erhoben und den Gemeinden monatlich überwiesen. Sie ist jährlich fällig, sie darf auch halbjährlich entrichtet werden. Die Kraftfahrzeugsteuerkarten wurden 1954 abgeschafft. Ab 1. 1. 1962 werden K. und Haftpflichtversicherungsbeitrag in einem Betrag zusammengefaßt, der einmal jährlich zu entrichten ist. Eine Wertmarke in Höhe des Gesamtbetrages — bei der Deutschen Versicherungsanstalt oder den Banken zu erwerben — muß in eine „K.- und Versicherungskarte“ eingeklebt werden. „Volkseigene“ Betriebe sind seit 1. 1. 1962 von der Zahlung der K. befreit. Wegen des geringen Bestandes an Kraftfahrzeugen (Kraftfahrzeugindustrie) spielt die K. eine untergeordnete Rolle. (Steuern)


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 256–257


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.