DDR von A-Z, Band 1966

Lohnsteuer (1966)

 

 

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1969 1975 1979


 

Die Besteuerung der Lohn- und Gehaltsempfänger beginnt bei einem Monatseinkommen von 182 DM. Der Einkommenszuwachs wird wie folgt erfaßt:

 

 

Bei 1.260 DM erreicht der Satz für die Besteuerung des Gesamteinkommens 20 v. H. Jeder weitere Einkommenszuwachs wird mit 20 v. H. linear besteuert. In der Praxis heißt das, daß die höheren Einkommen der kommunistischen Eliten relativ niedrig besteuert werden. So zahlt z. B. ein Arbeiter, dessen Monatseinkommen von 600 DM auf 700 DM gestiegen ist, für diesen Einkommenszuwachs 34 DM an L., während ein Parteifunktionär, dessen Monatsgehalt von 1.500 DM auf 1.600 DM angewachsen ist, für diese 100 DM nur 20 DM zu zahlen hat. Bei einem L.-Vergleich mit der BRD fällt auf, daß, wie Tabelle II zeigt, die kleinen Einkommensbezieher in der SBZ stärker belastet sind als in der BRD. Bei höheren Einkommen ist das Verhältnis umgekehrt.

 

 

Tabelle III bringt einen L.-Vergleich zwischen der Besteuerung eines Monatseinkommens von 625 und 970 DM in der SBZ und in der BRD, der zeigt, daß besonders auch Familien mit Kindern in der SBZ stärker von der L. belastet sind als in der BRD.

 


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 292


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.