Mietermitverwaltung (1966)
Siehe auch die Jahre 1965 1969 1975 1979 1985
Seit Ende 1960 von der SED-Propaganda eingeführtes neues Schlagwort. Nach einer „Vorläufigen Richtlinie“ des Ministerrats sollen die „Hausgemeinschaftsleitungen“ in volkseigenen, genossenschaftlichen und privaten Wohnhäusern unter Anleitung der seit Ende 1963 durch die Reorganisation der Kommunalen Wohnungsverwaltungen (Wohnungswesen) neu gebildeten „Wohnungsverwaltungen in städtischen Wohngebieten“ mit den Hauseigentümern oder -Verwaltern sogenannte „Vereinbarungen über die Mietermitverwaltung“ abschließen. Bei dieser Aktion handelt es sich allein darum, die Mieter für die Selbsthilfe bei den seit vielen Jahren überfälligen Reparatur- und Werterhaltungsarbeiten an den Wohngebäuden zu gewinnen. Eine echte M. ist überhaupt nicht vorgesehen. Nach der erwähnten „Vorläufigen Richtlinie“ bleiben für alle Entscheidungen — z. B. bezüglich der Wohnungsvergabe, der Miethöhe, des Umfanges und des Zeitpunktes von Reparaturen usw. — ausschließlich die Behörden zuständig.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 310
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