Ministerien (1966)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965
Die M. sind zentrale Fachorgane mit einem bestimmten Geschäftsbereich, die im Gegensatz zu den Staatssekretariaten mit eigenem Geschäftsbereich und anderen zentralen Fachorganen von Ministern geleitet werden. Die Minister sind gleichzeitig Mitglieder des Ministerrates und Leiter von zentralen Fachorganen. Die [S. 320]meisten M. haben ein Statut, in denen sie als Organe des Ministerrates, juristische Personen und als Haushaltsorganisationen bezeichnet werden. Der Vorsitzende des Ministerrats, seine Stellvertreter und die Minister und die anderen Mitglieder des Ministerrats sind für die Arbeit des Ministerrats sowie für den anvertrauten Geschäftsbereich persönlich verantwortlich und der Volkskammer, dem Staatsrat und dem Ministerrat rechenschaftspflichtig. In den letztlich erlassenen Statuten werden die Minister zusätzlich in erster Linie dem ZK der SED verantwortlich gemacht (Regierung und Verwaltung). Die Minister haben die generelle Befugnis, allgemein verbindliche Anordnungen und Durchführungsbestimmungen zu erlassen.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 319–320
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