Örtliche Räte (1966)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965
Räte der Bezirke, Kreise und Gemeinden, Organe der staatlichen Verwaltung mit allgemeiner Zuständigkeit, in doppelter Unterstellung zugleich vollziehend verfügende Organe der örtlichen Volksvertretungen. Die Zusammensetzung und Struktur ergibt sich aus dem „Erlaß des Staatsrates der DDR über Aufgaben und Arbeitsweise der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe unter den Bedingungen des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft“ vom 2. 7. 1965 (GBl. I, S. 159) und dem Beschluß des Ministerrates „über die Zusammensetzung der Räte der Stadtbezirke und der Räte der kreisangehörigen Städte und Gemeinden“ vom 30. 9. 1965 (GBl. II, S. 701). Am 4. 6. 1964 ist ein „Ministerium für die Anleitung und Kontrolle der Bezirks- und Kreisräte“ gebildet worden. Zum Minister wurde Kurt ➝Seibt berufen. Durch die Arbeit dieses Ministeriums soll die Anleitung und Kontrolle der ÖR. durch den Ministerrat bzw. die einzelnen Ministerien zusammengefaßt werden. Eine wichtige Aufgabe des neuen Ministeriums soll darin liegen, die ÖR. in ihrer wirtschaftslenkenden Tätigkeit anzuweisen.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 344
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