Postzensur (1966)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969
Das im Art. 8 der Verfassung garantierte Postgeheimnis wird ständig gebrochen. Vielen Hauptpostämtern sind Kontrollstellen des SSD koordiniert. Mindestens 50 solcher Briefkontrollstellen des SSD, früher „Auffangstellen für antidemokratischen Schriftverkehr (AFAS)“, heute „Stelle 12“ genannt, bestehen, die vor allem die aus dem Westen kommende und nach dort gerichtete Post kontrollieren. Auch der Telefon- und Telegrafenverkehr wird im Auftrage des MfS durch die Post überwacht. Die Paketkontrolle wird durch die Zollverwaltung durchgeführt. Es gibt Paketkontrollämter in Berlin 0 17, Dresden, Leipzig, Erfurt, Magdeburg und Schwerin. (Post- und Fernmeldewesen)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 363
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