Rationierung (1966)
Siehe auch das Jahr 1965
Die R. dient in Notzeiten als zwangswirtschaftliche Verbrauchsregelung zur behördlichen Verteilung von Mangelwaren und sonstigen Vorräten an Verbraucher unter Berücksichtigung des vordringlichen Bedarfs und ist mit Höchstpreisvorschriften verbunden, um ungerechtfertigte Preissteigerungen zu unterbinden. In der industriellen Produktion wird mit der R. die Belieferung mit Rohstoffen kontingentiert. Die Nahrungsmittelbewirtschaftung benutzt zur R. Lebensmittelkarten mit vorgegebenen Mengen, die nach den einzelnen Lebensmittelarten spezifiziert sind. Um den Anschein einer R. zu vermeiden, ging man in den letzten Jahren in der SBZ wegen des mangelnden Nahrungsmittelaufkommens zu Kundenlisten über, die im Augenblick aber nur noch bei Butter zur Anwendung kommen.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 379
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