Reservistenkollektive (1966)
Siehe auch:
- Reservistenkollektiv: 1979
Seit Ende 1956 sind die Wehrersatz-Behörden der Nationalen Volksarmee und die Kreisleitungen der SED bemüht, die Reservisten der NVA und der Polizeitruppen in R. zu organisieren. Die R. sollen alle Reservisten politisch überwachen und militär-theoretisch wie auch militär-politisch weiterbilden, sie aber auch als Arbeitsaktivisten und als Ausbilder der GST einsetzen. Auch müssen die R. für die Reservistenlehrgänge u. -Übungen der NVA Stimmung machen und die Werbung von Soldaten auf Zeit und von Berufssoldaten unterstützen.
Die Leitungen der R. sollen mit der Parteileitung der SED, mit BGL, GST, FDJ und Kampfgruppen (KG) zusammenwirken und die militärpolitische Arbeit dieser Organisationen, vor allem der GST und der KG, unterstützen. Ferner haben die R. die Verbindung mit den Patenschafts-Truppenteilen (Patenschaften) der NVA und allen dienenden Betriebsangehörigen zu pflegen.
Seit Jan. 1962 sind für die R. die Wehrkreiskommandos zuständig. — In der 3. Durchführungsbestimmung zur Reservistenordnung vom 24. 1. 1962, die der Min. f. Nat. Verteid. am 30. 9. 1964 (GBl. II, S. 805) erließ, wurde die Arbeit der R. in den §§ 3 bis 11 gesetzlich geregelt. In § 3 heißt es: „Für die Bildung der Reservistenkollektive ist der Leiter des Wehrkreiskommandos verantwortlich.“ In § 4: „Als Leiter des Reservistenkollektivs ist möglichst ein Offizier der Reserve … einzusetzen.“ Die R. sollen nach § 6, d auch die „Erziehung der gedienten Reservisten zu vorbildlichen Leistungen in der Volkswirtschaft und … in den Brigaden der sozialistischen Arbeit“ erreichen.
Seit Sept. 1964 wurde die Bildung der R. verstärkt. So wurden auch an Hochschulen R. eingerichtet, die u.a. die NVA-Lehrgänge der militärischen ➝Studentenausbildung der betr. Hochschulen vorbereiten. — Seit 1965 stehen mancherorts auch „Militärklubs“, die mit Lehrschauen verbunden sind, den R. zur Verfügung.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 402
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