DDR von A-Z, Band 1966
Sekretär des Gerichts (1966)
Siehe auch:
Der SdG. ist durch das GVG (Gerichtsverfassung) an Stelle der früheren Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (soweit es sich nicht um die Tätigkeit des Schriftführers handelt) und des früheren Rechtspflegers eingesetzt worden. Er leitet die Geschäftsstelle des Gerichts und übt außerdem einige richterliche Funktionen besonders in der Zwangsvollstreckung aus.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 422
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