DDR von A-Z, Band 1966

Selbstkosten (1966)

 

 

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985


 

Unter S. versteht die SBZ den Geldausdruck für Abschreibungen, Materialverbrauch und Verbrauch fremder materieller Leistungen sowie die Löhne für Beschaffung, Produktion und Absatz der Erzeugnisse. Weiterhin zählen zu den S. Sozialbeiträge, Werbe-, Vertreter-, Rechts-, Beratungs-, Personalneben-, Reisekosten, Auslösungen, Prämien und Vergütungen für Materialeinsparungen und Verbesserungsvorschläge, Zinsen für planmäßige Kredite, Abgaben an Großhandelsorgane, Beiträge und Gebühren, Versicherungen und Steuern, Patent- und Lizenzgebühren.

 

Mit der „VO über die Planung und Abrechnung der S. der Betriebe und Erzeugnisse“ vom 12. 7. 1962 als Rahmenverordnung wurden alle Geldaufwendungen in die S. einbezogen, die früher dem „übrigen Ergebnis“ (neutrale Kosten) zugerechnet wurden (z. B. für Schadensfälle, Vertragsstrafen, Wagenstandsgelder, Verspätungszinsen u.a.) und der Produktion anzulasten sind. Als wichtigem Kontrollinstrument der Leitung der sozialist. Betriebe kommt den S. besondere Bedeutung zu.

 

Zu den S. gehören dagegen nicht alle aus der Gewinnverwendung zu deckenden Aufwendungen. In diesem Zusammenhang wurden die planmäßigen Zuführungen zum Betriebsprämienfonds sowie zum Kultur- und Sozialfonds in die S. eingereiht. Analog der Industrie ist der Inhalt der S. durch S.-Anordnungen auch in der Bauindustrie im Verkehr und bei der sowjetzonalen Post bestimmt. Einer exakten Erfassung der S. soll auch die Grundmittelumbewertung (Grundmittel) und die Industriepreisreform (Preispolitik) dienen.

 

[S. 424]Eine genaue Berechnung der S. ist in der SBZ zudem ein Erfordernis zur Vergleichbarkeit der S. der Betriebe und zum Vergleich mit den Ländern des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe. Ziel der Wirtschaftspolitik ist die Senkung der S. zur Erhöhung der Rentabilität der volkseigenen Betriebe. Der Prozentsatz der S.-Senkung wird in jedem Betrieb als Auflage ohne Berücksichtigung des betriebsindividuellen Charakters vorgegeben und daher in den meisten Fällen nicht realisiert. Da die Kosten für Roh- und Hilfsstoffe und für Maschinen und Anlagen im allgemeinen feststehen, wird die Senkung der S. meist durch Eingriffe in das Lohngefüge, wie z. B. Erhöhung der Arbeitsnormen erreicht.

 

1965 ist damit begonnen worden, die Planung und Abrechnung der S.-senkung qualitativ zu verbessern und hiermit die bisherige Trennung zwischen vergleichbarer und nicht vergleichbarer Warenproduktion schrittweise zu beseitigen. (Arbeitsproduktivität, Industrieabgabepreis, Rechnungswesen, wirtschaftliche Rechnungsführung)


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 423–424


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.