Sequesterbefehl (1966)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979
Befehl Nr. 124 der SMAD vom 30. 10. 1945, wonach in der SBZ zahlreiche gewerbliche Unternehmen beschlagnahmt wurden. Unter der Bezeichnung „Über die Beschlagnahme und provisorische Übernahme einiger Eigentumskategorien“ ordnete der Befehl an, „das Eigentum, das sich auf dem von den Truppen der Roten Armee besetzten Territorium Deutschlands befindet und Personen gehört, die von dem sowjetischen Militärkommando durch besondere Listen oder auf andere Weise bezeichnet werden, als beschlagnahmt zu erklären“. Unter den „Personen“ waren nach sowjetischer Formulierung „Naziaktivisten und Rüstungsfabrikanten“ zu verstehen. Dieser Befehl gab den Vorwand für die Beschlagnahme wichtiger Industriebetriebe. Ein Teil wurde davon nach dem Befehl 167 vom 5. 6. 1946 in das „Eigentum der UdSSR auf Grund der Reparationsansprüche der UdSSR“ übergeführt (SAG-Betriebe). Der größte Teil jedoch wurde durch den Befehl 64 vom 17. 4. 1948 in „Volkseigentum“ übernommen. (VEB)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 425