Sparkaufbrief (1966)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985
„Zur Erleichterung des Sparens und zur Förderung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs“ durch VO vom 31. 3. 1955 eingeführtes Spar- und Kaufsystem. S. werden an natürliche Personen von zum Sparverkehr (Sparen) zugelassenen Geldinstituten gegen Abbuchung des Gegenwertes vom Spar- oder Kontokorrentkonto oder gegen Bareinzahlung ausgegeben und berechtigen zum Einkauf im Einzelhandel. Der S. ist eine Art Scheckheft, in dem der Zahlungsempfänger (Einzelhandel) für die empfangenen Schecks quittiert.
Nicht in Anspruch genommene Beträge werden mit 3 v. H. verzinst und nach Ablauf eines Jahres dem ursprünglichen Konto gutgeschrieben oder bar ausgezahlt.
Ein S. verliert ein Jahr nach Ausstellung seine Gültigkeit. Alle Geschäfte des staat[S. 444]lichen und genossenschaftlichen Einzelhandels sind verpflichtet, S. als Zahlungsmittel anzunehmen. (Sparkassen)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 443–444
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