DDR von A-Z, Band 1966

Staatsangehörigkeit (1966)

 

 

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979


 

In Art. 1 der Verfassung heißt es: „Es gibt nur eine deutsche S.“ Das besagt zunächst, daß es keine eigene S. der Länder gab, bedeutet aber außerdem, daß die Bewohner der „DDR“ ebenso die deutsche S. besitzen wie die in der BRD und in Berlin lebenden Deutschen. Dementsprechend gilt in der SBZ noch das Reichs- und S.-Gesetz von 1913. Auch in den Vorschriften über das Paßwesen werden die Bewohner der BRD als „deutsche Staatsangehörige mit ständigem Wohnsitz in Westdeutschland“ bezeichnet (1. DB zum Paß-Ges. vom 15. 3. 1955, GBl. I, S. 252). Umsiedler aus der BRD bedürfen deshalb nur der Zuzugsgenehmigung und nicht einer Einbürgerung oder Verleihung der Staatsangehörigkeit. Seit einiger Zeit unterscheidet man aber zwischen einer deutschen S. und der „Staatsbürgerschaft der DDR“, entsprechend der These der SED von der Existenz zweier deutscher Staaten. In dem Erlaß des Staatsrats vom 21. 8. 1964 (GBl. I, S. 128) werden die Flüchtlinge als „Bürger der DDR, die vorübergehend ihren Wohnsitz außerhalb der DDR haben“, bezeichnet. Ihr Recht, jederzeit in die „DDR“ zurückzukehren, gehe nur verloren, wenn ihnen „die Staatsbürgerschaft wegen grober Verletzung der staatsbürgerlichen Pflichten aberkannt wird“. (Rückkehrer)

 

Eine Deutsche, die einen Ausländer oder Staatenlosen heiratet, verliert dadurch die deutsche S. nicht. Eine Ausländerin oder Staatenlose erwirbt durch die Ehe mit einem Deutschen nicht die deutsche S. (AO über die Gleichberechtigung der Frau im Staatsangehörigkeitsrecht vom 30. 8. 1954 — ZBl. S. 431).

 

Über die Verleihung der deutschen S. und die Entlassung daraus entscheidet der Ministerrat (VO über das Verfahren in S.-Fragen in der Fassung der VO vom 28. 1. 1965, GBl. II, S. 143).


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 455


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.