DDR von A-Z, Band 1966
Staatsplanvorhaben (1966)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979
St. sind volkswirtschaftlich wichtige Investitionsvorhaben, die der Lenkung und Kontrolle durch die Staatliche ➝Plankommission oder den Ministerrat unterliegen. St. werden in den Volkswirtschaftsplänen einzeln genannt, wobei Wertumfang, Zeitraum und Kapazität festgelegt werden. Solche Investitionsvorhaben gelten erst als St., nachdem sie — entweder im Rahmen des Gesetzes über den Volkswirtschaftsplan oder als Sonderverfügung — im Gesetzblatt veröffentlicht wurden. (Staatsplanpositionen, Planung)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 458
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