DDR von A-Z, Band 1966

Staatssekretariat für das Hoch- und Fachschulwesen (1966)

 

 

Es ist hervorgegangen aus dem St. für Hochschulwesen, das durch VO vom 22. 2. 1951 gebildet war zur einheitlichen zentralen Leitung des gesamten Hochschulwesens und zur Durchführung einer grundlegenden Hochschulreform. Durch VO vom 13. 2. 1958 über die weitere „sozialistische Umgestaltung“ wurde sein Arbeitsbereich auch auf das Fachschulwesen ausgedehnt und ihm die Hauptaufgabe gestellt, die begonnene „sozialistische Umgestaltung“ konsequent und entschlossen fortzuführen, die wissenschaftlich-technische Ausbildung in allen Fachbereichen mit der Praxis dee „sozialistischen“ Aufbaus zu verbinden und die „sozialistische“ Ideologie an den Universitäten, Hoch- und Fachschulen durchzusetzen. Als Organ des Ministerrates ist es durch VO vom 14. 8. 1965 für die einheitliche Planung und Leitung der Hoch- und Fachschulen und für die Ausarbeitung des Perspektivplans auf der Grundlage der Direktiven der staatlichen ➝Plankommission verantwortlich. Das St. bestimmt, entsprechend den Richtlinien des Staatssekretariats für Forschung und Technik, die Forschungsschwerpunkte für die Universitäten, Hoch- und Fachschulen. Staatssekretär ist Prof. Dr. Ernst-Joachim ➝Gießmann.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 460


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.