Standardisierung (1966)
Siehe auch:
Nach sowjetzonaler Definition ist die St. die verbindliche Einführung von „einheitlich anzuwendenden oder nur in Ausnahmefällen lediglich zur Anwendung empfohlenen Bestlösungen für die Gestaltung von Erzeugnissen“. Die rechtsverbindlichen Vorschriften für die St. werden „Staatliche Standards“ genannt. Das dafür vielfach verwendete Kurzzeichen TGL bedeutet: Technische Normen, Gütevorschriften und Lieferbedingungen.
Die TGL sind u.a. übernommene oder weiterentwickelte DIN-Normen. Die von den Produktionsbereichen vorgeschlagenen Standards werden im Amt für St. bearbeitet und schließlich bestätigt. Seit Anfang 1961 waren in der SBZ Vorbereitungen im Gange, die Anwendung der DIN-Normen zunächst einzuschränken und baldmöglichst abzulösen durch TGL; gleichzeitig sollten die TGL weitgehend den sowjet. Gost-Normen angepaßt werden. Damit leistete das SED-Regime auch auf diesem Gebiet einer endgültigen Spaltung Deutschlands Vorschub. Ein Ministerratsbeschluß vom 12. 10. 1961 besagte, daß bis Ende 1963 das gesamte Werk der technischen Normen von jeglichen Verflechtungen mit DIN zu bereinigen sei. Bis Ende 1963 sollten alle Voraussetzungen für ein Anwendungsverbot der DIN-Normen geschaffen sein. Am 31. März 1964 gab das Amt für St. bekannt, daß die Umstellung aller DIN-Normen auf TGL-Standards abgeschlossen worden sei. — Nach offiziösen Angaben gab es Ende 1964 etwa 9.000 „DDR“-Standards und etwa 15.000 Fachbereich Standards, womit ungefähr zwei Drittel der technischen Normung auf eigenen Standards beruhte.
Anfang 1964 wurde in Ostberlin eine „Deutsche Gesellschaft für St.“ im Rahmen der Kammer der Technik gegründet, die „ein organisierendes Zentrum ehrenamtlicher Kräfte auf dem Gebiete der St. auf der Basis der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit“ werden soll.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 464
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