DDR von A-Z, Band 1966

Strafanstalten (1966)

 

 

Siehe auch die Jahre 1965 1969 1975 1979


 

Die St. unterstehen der „Hauptverwaltung Strafvollzug“ des Ministeriums des Innern (Strafvollzug). Die Freiheitsstrafen werden je nach ihrer Schwere und Dauer in den großen Strafvollzugsanstalten oder in kleineren Gefängnissen vollstreckt. Für Frauen und Jugendliche gibt es einige besondere St. (Jugendhaus). Die politischen ➝Häftlinge befinden sich in der Regel in den großen St. in Bautzen (1.500 Gefangene), Berlin-Rummelsburg (1.500), Brandenburg (1800), Bützow-Dreibergen (800), Cottbus (600), Magdeburg-Sudenburg (1.000), Torgau (600), Untermaßfeld (600), Waldheim (1.500) und Zwickau (750). Große Frauen-St. befinden sich in Berlin-Barnimstraße (400), Görlitz (400), Halle (800) und Stollberg-Hoheneck (400) und St. für Jugendliche (Jugendhaus) in Gräfentonna (300) und Luckau (300). Die hier in Klammern angegebenen Gefangenenzahlen geben nicht die Kapazität der erwähnten St. wieder, sondern die nach Bekundungen entlassener Häftlinge ermittelte tatsächliche Belegung Mitte 1965. Ferner bestehen zahlreiche Untersuchungshaftanstalten und Gefängnisse, in denen ebenfalls Freiheitsstrafen vollstreckt werden. Eine besondere Kategorie im Strafvollzug stellen die 32 Haftarbeitslager dar.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 468


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.