DDR von A-Z, Band 1966

Strafarrest (1966)

 

 

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1969 1975 1979


 

Neue Strafart aus dem Militärstrafrecht. St. kann in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen und auch dann verhängt werden, wenn Militärpersonen eine andere Straftat begehen und eine Gefängnisstrafe von nicht mehr als 3 Monaten ausgesprochen werden würde. Die zeitliche Begrenzung des St. liegt zwischen 10 Tagen und 3 Monaten. Er ist in einer Militärstrafanstalt zu verbüßen.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 468


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.