Technische Kontroll-Organisation (TKO) (1966)
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Der Rückstand der Qualität der Erzeugnisse der Zonenindustrie hinter den Spitzenerzeugnissen des Weltstandes (Weltniveau) veranlaßte die Behörden der SBZ Anfang 1964 zu einer grundlegenden Reorganisation der TKO. Die wichtigsten, in einer gesetzlichen Verordnung festgelegten Änderungen sind:
1. Die TKO der Betriebe sind künftig nur noch formal dem Werksleiter unterstellt; sie gelten als selbständige Betriebsabteilungen, die dem ebenfalls neu organisierten Deutschen Amt für Meßwesen und Warenkontrolle gegenüber rechenschaftspflichtig sind. 2. Die TKO der Betriebe erhalten Weisungen, die die Qualität der Erzeugnisse betreffen, direkt vom DAMW; die TKO-Leiter eines Betriebes sind hauptamtliche Mitarbeiter des DAMW.
Durch die neue Stellung der TKO-Leiter ist ihre Funktion eine ähnliche wie die der Hauptbuchhalter: sie sind „staatliche Kontrolleure“ im Betrieb. Sie haben sehr weitgehende Vollmachten: sie entscheiden über die Qualitätsbeurteilung der Erzeugnisse; sie haben das Recht, den Werkleiter zur Durchführung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung aufzufordern; sie sind verpflichtet, bei Verstößen des Werkleiters auf diesem Gebiet Meldung an das DAMW zu geben; sie sind befugt, die Streichung von Prämien für die leitenden Mitarbeiter des Betriebes zu veranlassen usw.
Die TKO in den Betrieben soll in Zukunft zu einer vom unmittelbaren Fertigungsprozeß losgelösten Kontrollorganisation entwickelt werden. Das Prüfen der Zwischen- und Enderzeugnisse hinsichtlich der technischen Ausführung soll den am Fertigungsprozeß Beteiligten überlassen bleiben. Der TKO hingegen soll die Funktion eines „Kontrolleurs der Kontrolleure“ übertragen werden. Darüber hinaus soll die TKO künftig eine „prophylaktisch die Qualität der Erzeugnisse steigernde Tätigkeit“ ausüben, d.h. sie soll bereits auf die Projektierung, Entwicklung und Konstruktion von Erzeugnissen Einfluß nehmen. Für eine solche Tätigkeit fehlt noch das erforderliche qualifizierte technische Personal. Bei den Hoch- und Fachschulen werden deshalb ab 1966 besondere Fachinstitute eingerichtet zur Ausbildung solcher Kontrolleure. Ein zweijähriges postgraduales Studium für Techniker und Ingenieure ist vorgesehen.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 478
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