DDR von A-Z, Band 1966

Terrorismus (1966)

 

 

Siehe auch:


 

Pj., als „staatsgefährdende Gewaltakte“ in § 17 StEG und als „Angriffe gegen örtliche Organe der Staatsmacht“ in § 18 StEG zwei Tatbestände von Staatsverbrechen. Mit Zuchthaus bis zu 15 Jahren, in minderschweren Fällen mit Gefängnis nicht unter 6 Monaten wird bestraft, „wer es unternimmt, durch Gewaltakte oder durch Drohung mit Gewaltakten die Bevölkerung in Furcht und Schrecken zu versetzen, um Unsicherheit zu verbreiten und das Vertrauen zur Arbeiter-und-Bauern-Macht zu erschüttern“, und „wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt die gesetzmäßige Tätigkeit der örtlichen Organe der Staatsmacht oder eines ihrer Mitglieder unmöglich zu machen oder zu behindern“. Der Versuch, nach dem 13. 8. 1961 (Mauer) aus der SBZ zu flüchten („Grenzdurchbruch“) oder von West-Berlin aus Fluchthilfe zu leisten (Tunnel!), wurde vom Obersten Gericht in zwei großaufgezogenen Prozessen im Juli und Sept. 1962 als T. gewertet. Gegen 2 Angeklagte wurde auf lebenslängliche Zuchthausstrafe, gegen 8 weitere auf 69 Jahre Zuchthaus erkannt.

 

Literaturangaben

  • Unrecht als System, Bd. IV … 1958 bis 1961 (BMG) 1962. 291 S.

 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 479


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.