Toto (1966)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979
Eingeführt durch VO vom 12. 12. 1952 (GBl. S. 1271), nachdem die sowjetzonale Propaganda das Fußball-Toto in der BRD jahrelang heftig angegriffen hatte. Träger des T. ist der „VE Sporttoto“ mit dem Sitz in Ostberlin, der unmittelbar der Aufsicht des Staatlichen Komitees für Körperkultur und Sport beim Ministerrat unterstellt ist. Den Bezirksstellen unterstehen Hauptannahme- und Annahmestellen. Die Aufteilung der Wetteinlagen des T. wurde wie folgt vorgesehen: 55 v. H. an Toto-Gewinner, 25 v. H. für den Sport, 10 v. H. für Steuern, 7,5 v. H. Provision für die Annahmestellen, 1,5 v. H. Verwaltungskosten und Werbung, 1 v. H. für den Sicherheitsfonds.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 484