DDR von A-Z, Band 1966
Verlöbnis (1966)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1969
Das V. ist nach sozialistischer Anschauung ein rein tatsächliches, auf Brauch und Sitte beruhendes Verhältnis unter den Verlobten. Rechtliche Beziehungen werden dadurch nicht begründet. Nur in diesem Sinne wird auch im neuen Familiengesetzbuch (Familienrecht) das V. kurz erwähnt.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 501