DDR von A-Z, Band 1966
Volksbefragung (1966)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965
Der durch das „Ges. über die Bildung des Staatsrates der DDR“ vom 12. 9. 1960 neugefaßte Art. 106 der Verfassung zählt zu den Aufgaben des Staatsrates eine „allgemeine V.“, ohne Näheres über den Zweck und das dabei anzuwendende Verfahren anzugeben. Die V. ist nicht mit den schon immer in der Verfassung vorgesehenen Volksbegehren und Volksentscheid zu verwechseln.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 509