DDR von A-Z, Band 1966

Volksbefragung (1966)

 

 

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965


 

Der durch das „Ges. über die Bildung des Staatsrates der DDR“ vom 12. 9. 1960 neugefaßte Art. 106 der Verfassung zählt zu den Aufgaben des Staatsrates eine „allgemeine V.“, ohne Näheres über den Zweck und das dabei anzuwendende Verfahren anzugeben. Die V. ist nicht mit den schon immer in der Verfassung vorgesehenen Volksbegehren und Volksentscheid zu verwechseln.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 509


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.