DDR von A-Z, Band 1966
Volksentscheid (1966)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979
Volksabstimmung, in der der wahlberechtigte Teil der Bevölkerung zu einer bestimmten Frage in einem wahlartigen Vorgang Stellung nimmt; ga[S. 512]rantiert in Art. 83 und 87 der Verfassung. Der V. wird vorbereitet durch das Volksbegehren. Einen V. hat es seit Bestehen der „DDR“ noch nicht gegeben.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 511–512