DDR von A-Z, Band 1966

Währungsgebiet (1966)

 

 

Siehe auch die Jahre 1965 1969


 

[S. 521]In den technischen Vereinbarungen zwischen Institutionen der BRD und der SBZ wird zur Bezeichnung der geographischen Geltungsbereiche dieser Abkommen zur Vermeidung von politischen Begriffen der neutrale Terminus „Währungsgebiet“ gebraucht. Dabei werden die BRD (einschließlich Berlin West) als „W. der DM West“ und die SBZ und der Sowjetsektor Berlins als „W. der DM. Ost“ bezeichnet. Besondere Bedeutung haben diese Begriffe im Interzonenhandel, der im Interzonenhandelsabkommen als Handel zwischen den beiden genannten Währungsgebieten bezeichnet wird, und im Rahmen des innerdeutschen Zahlungsverkehrs. Die finanziellen Transaktionen zwischen den beiden W. obliegen der Deutschen Bundesbank und der sowjetzonalen Deutschen ➝Notenbank.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 521


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.