Abteilungsparteiorganisationen (APO) (1969)
Siehe auch:
Nach dem Vorbild der KPdSU werden die Grundorganisationen der SED mit mehr als 150 Mitgliedern und Kandidaten in A. untergliedert. Die A. haben die gleichen Aufgaben, Pflichten und Rechte wie die Grundorganisationen. Die A. können wiederum in Parteigruppen unterteilt werden. Der Parteigruppe gehören alle SED-Mitglieder an, die an einem gemeinsamen Arbeitsplatz, z. B. in einer Unterabteilung oder Brigade, tätig sind. In der Regel soll die Parteigruppe nicht mehr als 8 bis 10 SED-Angehörige umfassen. Unter Anleitung eines Parteiorganisators, der die Verbindung zur SED-Betriebsgruppe herstellt, haben sie die Aufgabe, sich an ihrem speziellen Arbeitsplatz gegenseitig zu überwachen, die Arbeit sowie das Privatleben ihrer unmittelbaren Kollegen zu kontrollieren und die Durchführung sämtlicher Parteibeschlüsse auf unterster Ebene zu gewährleisten. Die A. und die Parteigruppen sollen „die führende Rolle der SED auf allen Gebieten“ auf unterster Ebene verwirklichen. (Kontrolle)
Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 11
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